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   VGH Bayern, 12.10.2020 - 12 ZB 19.298   

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https://dejure.org/2020,33605
VGH Bayern, 12.10.2020 - 12 ZB 19.298 (https://dejure.org/2020,33605)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2020 - 12 ZB 19.298 (https://dejure.org/2020,33605)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2020 - 12 ZB 19.298 (https://dejure.org/2020,33605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KHG § 18a; SGB V § 85; KHEntgG § 2 Abs. 1 S. 2, § 4 Abs. 2a
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Festsetzung eines Mehrleistungsabschlags im Erlösbudget eines Krankenhauses

  • rewis.io

    Festsetzung eines Mehrleistungsabschlags im Erlösbudget

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 9.14

    Mehrleistungsabschlag; Vergütungsabschlag; zusätzliche Leistungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 12 ZB 19.298
    Dazu bedürfe es entweder der Ausweisung der Kapazitätserweiterung im Krankenhausplan oder einer sonstigen Erklärung der Krankenhausplanungsbehörde, aus der sich deren Einverständnis mit der Kapazitätserweiterung ergebe (BVerwG, U.v. 16.9.2015 - 3 C 9.14 - juris Rn. 26 ff.).

    Überdies steht in diesem Zusammenhang ebenfalls nur die Auslegung einer einzigen Norm in Rede, zu der bereits Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 16.9.2015 - 3 C 9.14 - BeckRS 2016, 40248) vorliegt, die das Verwaltungsgericht in seinen Entscheidungsgründen auch aufgreift.

    Denn es fehlt sowohl an der Herausarbeitung eines die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden Rechtssatzes wie auch an der Herausarbeitung des Rechtsatzes in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.9.2015 (Az. 3 C 9.14), von der das Verwaltungsgericht abweichen soll.

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 12 ZB 19.298
    Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1993 (Az.: 3 C 66.90 - BVerwGE 91, 363) könnten das Erlösbudget, die Entgelte und die krankenhausindividuell ermittelten Zu- und Abschläge nur insgesamt genehmigt werden.
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 8 ZB 17.573

    Bewilligung zum Betrieb einer Wasserkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 12 ZB 19.298
    1.1 Eine Rechtssache weist dann besondere rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sich den Durchschnitt oder das normale Maß erheblich übersteigende, vom üblichen Spektrum verwaltungsgerichtlicher Verfahren abweichende Schwierigkeiten stellen, die sich nicht ohne Weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, sondern die Durchführung eines Berufungsverfahren erfordern (vgl. z.B. Kuhlmann in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 124 Rn. 29; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 106; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Januar 2020, § 124 Rn. 28; BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 8 ZB 17.573 - BeckRS 2019, 8694 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673

    Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 12 ZB 19.298
    So stellen 12 Druckseiten Entscheidungsgründe in der verwaltungsgerichtlichen Praxis bereits keinen überdurchschnittlich hohen Begründungsaufwand dar (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 22 ZB 14.1673 - BeckRS 2015, 42127, Rn. 20), dies ungeachtet eines speziell für das Krankenhausfinanzierungsrechts zu ermittelnden Durchschnitts.
  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20

    Soldatenrecht - Rückforderung von Ausbildungskosten durch öffentlich zugestellten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 12 ZB 19.298
    Besondere rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann nicht auf, wenn sich die in Rede stehende Rechtsfrage ohne weiteres unter Anlegung der klassischen Auslegungskriterien aus dem Gesetz lösen lässt oder sie in der Rechtsprechung der Obergerichte oder des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist (BayVGH, B.v. 2.8.2016 - 6 ZB 15.20 - BeckRS 2016, 50133, Rn. 25; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 32).
  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 7 ZB 16.197

    Mangelnde Darlegung der Gründe für die Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 12 ZB 19.298
    Allerdings liegt allein im Umfang der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils für sich genommen noch kein Indiz für das Vorliegen besonderer rechtlicher Schwierigkeiten, kann dieser doch einem umfangreichen Sachverhalt mit vielen Einzelpunkten oder einem umfangreichen Sachvortrag der Parteien geschuldet sein, den das Verwaltungsgericht in seinem Urteil aufgreift (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2016 - 7 ZB 16.197 - BeckRS 2016, 47048 Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige

    Die Antragsbegründung muss erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher höchstrichterlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage führen kann (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; siehe BVerwG, Beschluss vom 15.10.2020 - 6 B 22.20 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 12.10.2020 - 12 ZB 19.298 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Beschluss vom 21.04.2020 - 13 LA 323/19 -, juris Rn. 21; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 124a Rn. 54; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 29. EL Oktober 2015, § 124a Rn. 103 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2021 - 11 S 41/20

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Bestehen familiärer

    Die Antragsbegründung muss erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher höchstrichterlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage führen kann (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; siehe BVerwG, Beschluss vom 15.10.2020 - 6 B 22.20 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 12.10.2020 - 12 ZB 19.298 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Beschluss vom 21.04.2020 - 13 LA 323/19 -, juris Rn. 21; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 124a Rn. 54; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 29. Edition Oktober 2015, § 124a Rn. 103 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2023 - 13 S 1412/22

    Krankenhausfinanzierung; Vereinbarung eines Erlösbudgets; Bemessung des

    Bei der Ablösung des Mehrleistungsabschlags durch den Fixkostendegressionsabschlag liegt es vielmehr bereits aufgrund der Änderung, die der Wortlaut des § 4 Abs. 2a KHEntgG n. F. im Vergleich zu § 4 Abs. 2a KHEntgG a. F. erfahren hat, auf der Hand, dass sich die Frage nach der Auslegung der Vorschrift des § 4 Abs. 2a KHEntgG a. F. nicht in gleicher Weise im Zusammenhang mit der Regelung zum Fixkostendegressionsabschlag stellt (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12.10.2020 - 12 ZB 19.298 - juris Rn. 42 f.).
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